In ihrem aktuellen Flyer vom April hat die BI Windkraft Niederasphe dankenswerterweise noch einmal die Themen Schallimmissionen und Schattenwurf aufgegriffen und hierzu Tabellen aus dem Genehmigungsbescheid vom 10.12.2020 (Az.: RPGI-43.1-53e1700/2-2018/1) abgebildet.
Im Falle der Schallimmisionen kann aus der Tabelle abgelesen werden, dass alle Grenzwerte weit unterschritten werden und um die Immissionen eines Kühlschranks im Haushalt liegen. Zur Bewertung von Infraschall kann in den Faktenchecks des Landes und auch beim Bayreuther Zentrum für Ökologie und Umweltforschung an der Universität Bayreuth, von dem umfangreiche Messungen vorgenommen, ausgewertet und eingeordnet wurden, nachgelesen werden. Dies beinhaltet auch den Nachweis der Fehlerhaftigkeit der oft zitierten Studie zu Infraschall der BGR Infraschall von WKA, die die Immissionen ein Vielfaches überbewertet (s. u.a. ZEIT-Artikel „Viel Lärm um nichts“).
Bzgl. der Schlagschatten fehlt allerdings bei der BI der Hinweis, dass die tatsächlichen Immissionszeiten 30 Minuten pro Tag und 8 Stunden pro Kalenderjahr nicht überschreiten dürfen. Hierzu muss ein automatisch arbeitender Schlagschattenbegrenzer installiert und behördlich abgenommen werden. Die Tabelle des astronomisch möglichen (andauernder Sonnenschein) und meteorologisch wahrscheinlichen Schattenwurfs ist Grundlage dieser Abschaltung, mit der eine mögliche Überschreitung der Immissionszeiten verhindert wird.