Am 10. Juni 2016 haben über 60 vorrangig mittelhessische Akteure der Windenergie aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft, sowie Dienstleister eine Appell zur Änderung des Gesetzentwurfes für ein EEG 2016 an die Bundespolitiker unterschrieben. Darunter waren auch Vertreter von Krug Energie.
Kommunen, Mittelstand und Bürger sind das Rückgrat der bisher erfolgreichen dezentralen Energiewende. Sie holen Wertschöpfung in teils strukturschwache Regionen in Hessen und schaffen die nötige Akzeptanz für die Energiewende bei den Bürgern.
Die Energiewende kann deshalb nur gelingen, wenn kommunale, mittelständische und bürgerschaftliche Investitionen möglich bleiben. Der geplante radikale Umbau des Rechts der Erneuerbaren Energien – weg von den bewährten Grundsätzen des EEG, hin zu Ausschreibungsdeckeln – verdrängt kommunale und mittelständische Investoren zugunsten von Großinvestoren aus dem Markt und verteuert Projekte wegen unnötiger Risikoaufschläge.
Um die Energiewende in unseren hessischen Regionen und darüber hinaus in Mittel- und Süddeutschland fortführen zu können, sind im Gesetzgebungsverfahren Änderungen des EEG-Entwurfs erforderlich – sonst droht das Scheitern der Energiewende.
Wir appellieren an die hessischen Bundestagsabgeordneten und an die hessische Landesregierung, sich in Bundestag und Bundesrat für folgende Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein EEG 2016 einzusetzen:
- Am wichtigsten ist die Einführung einer Ausnahme von Ausschreibungen für kleine Windparks: Die EU lässt Ausnahmen von Ausschreibungen für kleine Windparks à 6 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 18 MW zu (sog. De-Minimis-Regelung). Kommunen, Mittelstand und Bürger würden mit dieser Regelung die nötige Luft zum Atmen bekommen, um die preiswerte Windkraft in regional verwurzelten Projekten weiter ausbauen zu können.
- Selbstverständlich muss die verfassungswidrige 5%-Sonderkürzung der Vergütung von Windenergieanlagen mit einer Genehmigung vor dem 1.1.2017 gestrichen werden. Diese Sonderkürzung verletzt das in das EEG 2014 gesetzte Vertrauen, bis Ende 2016 genehmigte Windenergieanlagen zu den Bedingungen des EEG 2014 errichten zu dürfen.
- Ein drohendes Netzengpassgebiet Hessen muss im EEG 2016 sicher ausgeschlossen werden. Die Entwicklung der Windkraft steht in Hessen im Vergleich zu anderen Ländern erst am Anfang und begründet keine Netzengpässe.
- Die Wettbewerbsfähigkeit ordentlicher Binnenlandstandorte ab 60% des Referenzstandorts (nicht erst ab 70%) muss gegenüber Küsten- und anderen Topstandorten gesichert werden.