Windpark Niederasphe
Der aktuelle Stand der Planungen:
- Standorte sind gesichert, 5 vollständig, der 6te weitestgehend
- Vertragliche Vereinbarungen für Grundstücke liegen vor, auch für die Zuwegung und technische Anlagen, sowie natur- und artenschutzrechtliche Maßnahmen
- Umsetzbarkeit an den geplanten Standorten und Abstände zur Wohnbebauung sind gegeben
- Technische Detailplanungen sind abgeschlossen
- Gutachten und alle übrigen Unterlagen liegen vollständig vor
- Vollständigkeit der Genehmigungsunterlagen ist erreicht (Stand Ende 2017)
Update 1:
- Ende 2017 wurden die Genehmigungsunterlagen bei der Genehmigungsbehörde RP in Gießen vorgelegt.
- Da zu diesem Zeitpunkt das Ergebnis der Ausschreibung von Stromkontingenten keine Wirtschaftlichkeit garantierte, wurde das Verfahren ausgesetzt.
- Seit Ende 2018 liegen die Genehmigungsunterlagen zum zweiten Mal bei der Genehmigungsbehörde RP in Gießen. Hierüber wurde in den Ortsteilen Niederasphe, Wollmar und Münchhausen vom 21-27.11. bei der Information zum Hauhaltsentwurf berichtet.
Update 2: Erster Windbrief
Hier findet sie den aktuellen Windbrief in digitaler Form, den in den letzten Tagen alle vertraglich mit der Krug Energie GmbH & Co KG
bzw. mit deren Projekttochter Windenergie Niederasphe verbundenen Flächeneigentümer und Bewirtschafter persönlich zugesandt bekamen. Weiterhin werden diese auch an verschiedenen Orten in der Gemeinde Münchhausen ausgelegt.
Mit diesem Windbrief wollen wir den Bürgern möglichst sachliche Informationen vor allem über die geplanten Arten- und Naturschutzmaßnahmen an den Windradstandorten geben. Dies schließt Inhalte der Gutachten, des Genehmigungsverfahrens und den Verweis auf weiterführende Informationen ein.
Die wichtigsten Fakten zu den geplanten Arten- und Naturschutzmaßnahmen an den Windradstandorten im Windpark Niederasphe
- Aus Arten- und Naturschutzgründen schreibt die Obere Naturschutzbehörde Maßnahmen für die Bewirtschaftung von rund 20 ha Acker- und 10 ha Grünlandfläche der 360 ha im Poolgebiet vor.
- Für das Grünland wird vom Betreiber die Abschaltung der Windenergieanlagen bei der Mahd verlangt.
- Für die Ackerflächen wird die Bewirtschaftung mit Energie- und Blühpflanzen verlangt, die auch in den Biogasanlagen der Region verwertet können.
- Für 92% der Flächen gibt es weder Bewirtschaftungsauflagen noch sind sie durch die Windenergieanlagen unmittelbar betroffen.
- Die Eigentümer dieser vertraglich gesicherten Flächen nahe den Windradstandorten waren vor Vertragsunterzeichnung von den geplanten Maßnahmen unterrichtet.
- Wir haben den Eigentümer zugesichert, sie mit der Umsetzung der Maßnahmen nicht alleine zu lassen, sondern mit den Bewirtschaftern ihrer Flächen eine gute Regelung mit einer finanziell attraktiven Entschädigung ähnlich wie für HALM-Blüh- oder von ökologischen Vorrangflächen, den Greeningflächen im Interesse des Umwelt-, Klima- und Naturschutzes für die Landwirte zu vereinbaren.
- Hierzu haben wir auch die Fragen zu den Prämien- und Fördermittelzahlungen mit den zuständigen Behörden und mit den Landwirten besprochen, damit keine wirtschaftlichen Nachteile entstehen.
- Selbstverständlich arbeiten wir bei dem bei dem seit 5 Jahren geplanten, einvernehmlich von allen gemeindlichen Gremien beschlossenen und im Genehmigungsverfahren befindlichen Projekt kontinuierlich weiter an dessen Umsetzung.
Information der Öffentlichkeit
Seit fünf Jahren informieren wir, die Firma Krug Energie u.a. auf unserer Webseite über unsere Planungen zu diesem Vorhaben. Rund 5.300 mal wurde auf die Seite zum Windpark Niederasphe zugegriffen. Eine Übersicht über den Entscheidungsweg der kommunalen Gremien in den letzten sieben Jahren finden Sie auf der Webseite der Gemeinde Münchhausen.
Auch in speziellen Informationsveranstaltungen der Gemeinde und der Ortsbeiräte wurde über den jeweils aktuellen Planungsstand informiert. Eine umfassende Information erfolgte zuerst am 25. Mai 2016 im DGH von Oberasphe. Hier können Sie sich die »Präsentation (pdf, 3,2 MB) zu diesem Infoabend im Mai anschauen. Am 4. Juli 2016 wurde anhand dieser Präsentation auch noch einmal speziell der Ortsbeirat Niederasphe über den aktuellen Stand des Vorhabens „Windpark Niederasphe“ unterrichtet. Auf einer zusätzlichen Karte wurde zudem erläutert, warum ein sechster WEA-Standort notwendig ist. Ein Fremdprojektierer, der dort Flächen gesichert hatte, hätte andernfalls dort unabhängig vom Poolmodell bauen können. Der Ortsbeirat stimmte dem sechsten Windrad zu.
Zu einigen der bereits an uns herangetragenen Fragen haben wir hier vorab informiert. Im persönlichen Gespräch haben wir während der oben erwähnten Bürgerinformationsveranstaltung wir weitere Details erläutert und Einblick in die wichtigsten gutachterlichen Ergebnisse gegeben.
Der Windpark
Für den Windpark Niederasphe liegt seit Ende des Jahres 2018 der Genehmigungsantrag beim Regierungspräsidium in Gießen vor.
Beantragt wurden sechs Windkraftanlagen des Typs Vestas V162 mit einer, seit 2016 unveränderten, Nabenhöhe von 166 Meter zuzüglich drei Meter Fundamenterhöhung und einem Rotordurchmesser von 162 Metern. Die Rotorblätter weisen eine Länge von 79,35 Metern auf. Mehr zur Technik der Vestas V162 s. Hersteller (derzeit nur in englisch verfügbar).
Die Projektrechte liegen bei der Windenergie Niederasphe GmbH & Co. KG. Das Genehmigungsverfahren wird durch unseren Projektpartner UKA betreut.
Anlagengeneration
Seit der Einführung des EEG-Ausschreibungsfahrens im Jahr 2017 sind Anlagen, wie sie im Windpark Niederasphe vorgesehen sind, Standard. Der Gesetzgeber möchte immer effizientere Anlagen, die immer kostengünstiger Strom produzieren, derzeit für 4,38 Ct/kWh. Dieser Effizienzdruck hat auch den Vorteil, dass weniger Windkraftanlagen für die gleiche Leistung benötigt werden. Die Rotoren drehen langsamer und sind somit leiser.
Insgesamt stehen in Hessen bereits 175 Windräder mit einer Gesamthöhe von mindestens 200 Metern. Weitere 23 Anlagen stehen kurz vor der Inbetriebnahme. Deutschlandweit befinden sich mehr als 600 Windkraftanlagen mit vergleichbaren Anlagenhöhen in der Genehmigung.
Fundament und Rückbau einer Windkraftanlage
Der Paragraph §35 BauGB schreibt die Gewährleistung des Rückbaus als Bedingung für eine Baugenehmigung von Windenergieanlagen vor. Das Land Hessen hat für Windkraftanlagen eine vollständige Entfernung der Fundamente sowie anderer Bodenversiegelungen vorgeschrieben.
Bei dem beantragten Fundament handelt es sich um ein Hochfundament, daher befindet sich nur noch ein geringer Anteil des Fundamentes unterhalb der Grasnarbe. Nach aktuellen Gutachten sind eine Pfahlgründung und Tiefengründungen von mehr als 1,20m nicht notwendig.

Für die Sicherstellung der Rückbauverpflichtung fordert die Genehmigungsbehörde die Hinterlegung der Rückbaukosten durch eine Bürgschaft und legt die Höhe dieser Summe fest. Durch diese Bürgschaft wird garantiert, dass der Rückbau auf alleinige Kosten des Betreibers erfolgt.
Wirkung von Windenergieanlagen
Fazit: Wenn die Genehmigungsgrundlagen eingehalten werden, sind von Windkraftanlagen keine negativen Auswirkungen durch Schallemissionen zu erwarten. Erfahrungen aus den Ländern mit den meisten Windkraftanlagen u.a. in Texas, Kalifornien und China bestätigen dies. Vor allem in diesen Ländern wird derzeit von Siemens, E.ON u.a. anderen deutschen Unternehmen in Milliardenhöhe investiert und die Zulieferer kommen auch aus Hessen und dem angrenzenden Sauerland.
Richtig ist aber auch, dass angesichts dessen wie sehr wir alle alltäglich Infraschall durch Verkehr, Maschinen und natürlichen Quellen ausgesetzt sind, müssen dessen Wirkungen noch mehr erforscht werden (s.a. Artikel im Ärzteblatt, 2019).
Kontakt:
Michael Meinel
Energieprojektberater
Tel.: 06457/899602-70
Mobil: 0151-54444799