Windpark Niederasphe

Der aktuelle* Stand der Planungen:

  • Standorte sind gesichert*
  • Vertragliche Vereinbarungen für Grundstücke liegen vor*
  • Umsetzbarkeit an den geplanten Standorten und Abstände zur Wohnbebauung sind gegeben*
  • Technische Detailplanungen sind abgeschlossen*
  • Gutachten und alle übrigen Unterlagen liegen vollständig vor*
  • Seit Ende 2018 liegen die Genehmigungsunterlagen zum zweiten Mal nach 2017 bei der Genehmigungsbehörde, dem Regierungspräsidium in Gießen*

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    Unter Windpark Niederasphe finden Sie zu dieser kurzen schlagwortartigen Darstellung des Standes nähere Ausführungen.

Infomarkt zum Windpark:

Am 22.8.2019 fand in Niederasphe ein Infomarkt statt. Die im Vorfeld oder auf dem Infomarkt gestellten Fragen wurden gesammelt und werden auf der Seite der Gemeinde Münchhausen beantwortet. Die dort gezeigten Poster zu den Windenergieanlagen, deren Technik und Sicherheit, Schall und Schatten, Natur- und Artenschutz können Sie schon jetzt hier einsehen, sowie ausführliche Informationen zur Wirkung von Windkraft.

mehr zum »Windpark Niederasphe

Sonstige aktuelle Infos:

 

Krug-Energie führt Windvorhaben Görzhäuser Hof nicht fort

Die Krug-Energie GmbH & Co  KG prüft seit 2013 die Errichtung von Windenergieanlagen in Marburg. Über mehrere Jahre wurde die Fläche im Windvorranggebiet Görzhauser Hof untersucht. Nach längerem Abwägen haben wir uns nun angesichts der veränderten ökonomischen Rahmenbedingungen gegen die weitere Projektierung entschieden.

Bereits im Mai 2013 hat Krug-Energie GmbH & Co. KG mit der Stadt Marburg erste Gespräche zur Errichtung von Windkraftanlagen am Görzhäuser Hof geführt. In dem Entwurf eines neuen Teilregionalplans Energie in Mittelhessen war diese Fläche zu der Zeit bereits ausgewiesen. Das konkrete Vorhaben wurde seitens der Stadt klar befürwortet. Im Rahmen der öffentlichen Beteiligung zum Teilregionalplan durch das Regierungspräsidium Gießen gingen ebenfalls keine negativen Stellungnahmen, weder aus den politischen Kreisen noch von den ortsansässigen Ortsbeiräten, Verbänden oder den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, ein. Bereits im Juni 2013 haben wir auch die ersten Grundbesitzer besucht und über unsere Projektidee gesprochen. Da sich sehr früh abzeichnete, dass das Windvorranggebiet Görzhäuser Hof in der Regionalplanung weiter verfolgt werden würde, haben wir im Frühjahr 2015 auch den größeren ansässigen Unternehmen vor Ort unsere Überlegungen zur Errichtung von Windkraftanlagen präsentiert. Das Vorhaben wurde durchweg positiv aufgenommen.

Da uns eine offene, transparente Planung stets wichtig war und ist, haben wir im Dezember 2015 eine Informationsveranstaltung für den Ortsbeirat im Bürgerhaus Michelbach organisiert. Im Januar 2016 erhielt die Stadt Marburg daraufhin die grundsätzliche Zustimmung des Ortsbeirates Michelbach zum Windenergievorhaben mit 7 zu 1 Stimmen.

Vor diesem Hintergrund haben wir den größten Teil der Gutachten, die zur Erstellung eines Genehmigungsantrages nach Bundesimmissionsschutzgesetz notwendig sind, in Auftrag gegeben. Die Fläche wurde sehr sorgsam auf lärmschutzrechtliche, artenschutzrechtliche und viele weitere Restriktionen untersucht und für planungsfähig befunden.

Die ökonomischen Rahmenbedingungen haben sich erheblich verändert. Alle Projektentwickler müssen zukünftig erfolgreich an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur teilgenommen haben, um wie in der Vergangenheit eine finanzielle Förderung für ihre Windkraftanlagen zu erhalten. Das neue Verfahren führte in den ersten Ausschreibungsrunden zu einer deutlichen Absenkung der Einspeisevergütung. Auch erfährt der Windpark am Görzhäuser Hof nicht mehr die Akzeptanz und den bisherigen hohen Zuspruch, die wir uns wünschen, um das Vorhaben erfolgreich umzusetzen. Dies alles veranlasst uns, das Projekt bis auf Weiteres nicht mehr zu verfolgen.

Wir bedanken uns bei allen Beteiligten, die uns während dieser Zeit tatkräftig unterstützt haben, insbesondere bei Pharmaserv, Siemens, GSK/Novartis, CSL sowie bei der Stadt Marburg.

Windpark Rauschenberg

Der aktuelle Stand:

  • Der Windpark "Rote Küppel" ist fertiggestellt, alle 5 Anlagen sind am Netz.
  • Hier können Sie im »Bautagebuch die Errichtung des Windparks nachverfolgen.
  • Am 23. April 2017 fand ein »Tag der offenen Baustelle im Windpark statt.

Marburger Erklärung zur EEG-Novelle

Am 10. Juni 2016 haben über 60 vorrangig mittelhessische Akteure der Windenergie aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft, sowie Dienstleister eine Appell zur Änderung des Gesetzentwurfes für ein EEG 2016 an die Bundespolitiker unterschrieben. Darunter waren auch Vertreter von Krug Energie.


Kommunen, Mittelstand und Bürger sind das Rückgrat der bisher erfolgreichen dezentralen Energiewende. Sie holen Wertschöpfung in teils strukturschwache Regionen in Hessen und schaffen die nötige Akzeptanz für die Energiewende bei den Bürgern.

Die Energiewende kann deshalb nur gelingen, wenn kommunale, mittelständische und bürgerschaftliche Investitionen möglich bleiben. Der geplante radikale Umbau des Rechts der Erneuerbaren Energien – weg von den bewährten Grundsätzen des EEG, hin zu Ausschreibungsdeckeln – verdrängt kommunale und mittelständische Investoren zugunsten von Großinvestoren aus dem Markt und verteuert Projekte wegen unnötiger Risikoaufschläge.

Um die Energiewende in unseren hessischen Regionen und darüber hinaus in Mittel- und Süddeutschland fortführen zu können, sind im Gesetzgebungsverfahren Änderungen des EEG-Entwurfs erforderlich – sonst droht das Scheitern der Energiewende.

Wir appellieren an die hessischen Bundestagsabgeordneten und an die hessische Landesregierung, sich in Bundestag und Bundesrat für folgende Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein EEG 2016 einzusetzen:

  1. Am wichtigsten ist die Einführung einer Ausnahme von Ausschreibungen für kleine Windparks: Die EU lässt Ausnahmen von Ausschreibungen für kleine Windparks à 6 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 18 MW zu (sog. De-Minimis-Regelung). Kommunen, Mittelstand und Bürger würden mit dieser Regelung die nötige Luft zum Atmen bekommen, um die preiswerte Windkraft in regional verwurzelten Projekten weiter ausbauen zu können.
  2. Selbstverständlich muss die verfassungswidrige 5%-Sonderkürzung der Vergütung von Windenergieanlagen mit einer Genehmigung vor dem 1.1.2017 gestrichen werden. Diese Sonderkürzung verletzt das in das EEG 2014 gesetzte Vertrauen, bis Ende 2016 genehmigte Windenergieanlagen zu den Bedingungen des EEG 2014 errichten zu dürfen.
  3. Ein drohendes Netzengpassgebiet Hessen muss im EEG 2016 sicher ausgeschlossen werden. Die Entwicklung der Windkraft steht in Hessen im Vergleich zu anderen Ländern erst am Anfang und begründet keine Netzengpässe.
  4. Die Wettbewerbsfähigkeit ordentlicher Binnenlandstandorte ab 60% des Referenzstandorts (nicht erst ab 70%) muss gegenüber Küsten- und anderen Topstandorten gesichert werden.

Stellungnahme zum Windpark Görzhäuser Hof

Diese Pressemitteilung ging der Oberhessischen Presse schon vorab am 6.4.2017 im Wortlaut zu.

  • Bürger und Bürgerinnen aus Michelbach, Standortfirmen und Grundstückseigentümer wurden von Krug-Energie bereits 2015, ein Jahr vor Beschluss des Regionalplans informiert. Auch Mitwettbewerber haben im Jahre 2016 zwei Veranstaltungen im Bürgerhaus Marbach durchgeführt.
  • Sowohl vom Ortsbeirat Michelbach wie auch von den Standortfirmen am Görzhäuser Hof wurde von Krug Energie ein zustimmendes Meinungsbild zu den Windpark-Planungen eingeholt.
  • Das Regierungspräsidium hat seit 2012 bis zum Beschluss am 09. November 2016 transparent die Windvorrangflächen dargestellt und die Bürger an der Aufstellung des Teilregionalplans Energie beteiligt. In einer Bürgerinformationsveranstaltung 2014 in Buseck gab es zum möglichen Windvorranggebiet am Görzhäuser Hof keine negativen öffentlichen Stellungnahmen.
  • Der Bundesgesetzgeber hat mit der Novelle des EEG den Druck auf die Betreiber erhöht, möglichst günstig Windstrom zu erzeugen. Die neue Generation der Windkraftanlagen, die auch am Görzhäuser Hof zum Einsatz kommen soll, trägt diesem Ziel Rechnung.
  • Krug-Energie stellt sich einer fachlichen Auseinandersetzung, dazu werden alle genehmigungs-relevanten Gutachten der Öffentlichkeit zur Einsicht gegeben.
  • Die in der OP am 11.03.2017 erschienene Visualisierung ist falsch. Eine durch ein unabhängiges Fachbüro erstellte Visualisierung, die die Größenverhältnisse korrekt wiedergibt liegt diesem Bericht bei.

Zur aktuellen Diskussion zu den Planungen zum Windpark Görzhäuser Hof möchten wir, das Unternehmen Krug-Energie, Stellung beziehen und einige Aussagen richtig stellen. Zum »Stand der Planungen.

 

Zentrale Kritikpunkte in der öffentlichen Diskussion sind eine späte Information über die Windparkpläne und eine monsterhafte Wirkung der Windräder.

Die Erarbeitung eines „Sachlichen Teilregionalplans Energie“ startete dann am 1. November 2011 und bezog noch im gleichen Monat alle Kommunen in den Landkreisen von Mittelhessen mit ein. Nach seiner Verabschiedung im Dezember 2012 folgte vom 21. Januar bis zum 20. März 2013 die Offenlegung. In der ersten Offenlegung war auch das heutige „Windvorranggebiet 3128“ am Görzhäuser Hof enthalten. In dieser Zeit hatten erstmalig alle Bürger und Bürgerinnen in und um Marburgdie Möglichkeit, dem RP Gießen ihre Anregungen und Bedenken zum Teilplanentwurf mitzuteilen. Von dem Redakteur der Oberhessischen Presse (OP) Herrn Michael Agricola wurde der gesamte Planungsprozess des Teilregionalplans Energie ausführlich in der Zeitung dargestellt. Auch Krug-Energie verfolgte diesen Prozess und begann die Möglichkeit an verschiedenen Standorten die Errichtung von Windparks zu prüfen.

Zusätzlich zur Offenlegung lud das RP am 1. Oktober 2014 zu einem Bürgerforum zur Windenergie in das Bürgerhaus von Buseck ein. An diesem Tage wurde durch einen Vertreter einer Bürgerinitiative (BI) aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf alle Bedenken der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Marburg-Biedenkopf vorgetragen. Auch Privatpersonen aus der Gemeinde Lahntal und der Stadt Marburg waren bei dieser Veranstaltung anwesend. Zu dem möglichen Windvorranggebiet am Görzhäuser Hof gab es keine negativen öffentlichen Stellungnahmen. Es wurden nur die Windvorrangflächen am Lichter Küppel und Bürgelner Gleichen kritisiert.


Vergleich Windpark 4km, Schloss 500m Entfernung

Des Weiteren bestand die Möglichkeit schriftliche Einwendungen von Bürgern, Verbänden, Kommunen und öffentlichen Stellen beim Regierungspräsidium einzureichen. Diese wurden gesichtet und bearbeitet und deren Ergebnisse fanden sich dann in der überarbeiteten Konzeption wieder. Der überarbeitete Plan wurde in der Zeit vom 7. September bis zum 6. Oktober 2015 erneut offengelegt.

Auch in diesem war weiter die Vorrangfläche 3128 am Görzhäuser Hof enthalten. Da es im Vorfeld keine wesentlichen Einwände zu dieser Fläche gab, hat sich Krug-Energie für eine Planung entschlossen. Krug Energie informierte die Mitglieder des Ortsbeirates am 16.12.2015 und somit ein Jahr vor Verabschiedung des Teilregionalplanes Energie. Geschäftsführer Steffen Krug hat in all diesen Gesprächen mitgeteilt, dass die Umsetzung des Projektes in seinem Hause von der positiven Entscheidung des Ortsbeirates abhängig ist. Auch dies war ein freiwilliges Zugeständnis von Krug-Energie. Der Ortsbeirat bat sich einen Monat Bedenkzeit aus und nahm in darauf folgenden Sitzung mehrheitlich mit 7 Ja Stimmen und nur einer Nein Stimme die Planungen "positiv zur Kenntnis" (Niederschriften der Ortsbeiratssitzungen auf der Webseite der Stadt Marburg).

Auch die Standortfirmen wurden in 2015 über die Planungen informiert. Dies ist nicht für jeden Projektierer selbstverständlich, denn grundsätzlich kann in den Vorrangflächen jeder bauen. Alle ansässigen Firmen im Industriepark Görzhäuser Hof haben Ihre Zustimmung für das Projekt gegeben. Ein überregionaler Mitbewerber plante zu diesem Zeitpunkt bis zu 7 Windräder und sicherte sich Flächen bis in die Marbach.

Am 9. November 2016 hat die Regionalversammlung den vorgelegten Teilregionalplan Energie beschlossen. Er wurde mit großer Mehrheit parteiübergreifend verabschiedet. Auf Einladung des Ortsbeirates Michelbach informierte Krug-Energie dann am 7. Februar 2017 erneut über den aktuellen Stand der Planungen. In der Planung wurden die aktuellen geplanten Windenergieanlagen des Herstellers Siemens Wind Power GmbH & Co. KG vorgestellt. Siemens möchte gerne seine neuesten Windenergieanlagen (Serie 0) am Standort umsetzen und für den zukünftigen Markt in Europa präsentieren.

Auch wenn sicherlich nicht jedes Detail in den Zeitungen zu lesen war, so hatte jeder Bürger zusätzlich u.a. die Möglichkeit, sich auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen und auch bei der Stadt Marburg alle veröffentlichen Vorlagen und Informationen über den aktuellen Stand der Ausweisung von den im Stadtgebiet Marburg betreffende Vorranggebieten Windenergie zu informieren. Wie wir es sehen, ist der Auswahlprozess nach harten Fakten und objektiv mit der Zustimmung aller politischen Gremien durchgeführt worden. Am 18. November 2016 erfolgte dann die Anpassung des thematischen Teils Windkraftnutzung des Flächennutzungsplans der Stadt Marburg an den Teilregionalplan Energie in der Stadtverordnetenversammlung parteiübergreifend und mit großer Mehrheit.

Aus individueller Sicht können wir natürlich Proteste derjenigen verstehen, die möglicherweise demnächst auf Windkraftanlagen schauen werden. Wir, die Firma Krug-Energie haben aus diesem Grunde im Vorfeld freiwillig weitere Gremien und ansässige Firmen befragt. Wir haben in all diesen Gesprächen betont, dass die Umsetzung des Projektes von der positiven Entscheidung dieser abhängig ist. Nachdem von allen Gremien (Regionalplanung Mittelhessen, Stadt Marburg, Ortsbeirat Michelbach, div. Standortfirmen) deutliche Mehrheitsentscheidungen zu Gunsten des Projektes ausgefallen waren, haben wir das Projekt weiter vorangetrieben.

 

Welche umfangreichen Gutachten von unabhängigen Experten hierzu nötig sind, kann auf den entsprechenden Webseiten des RP Gießen und des Landes eingesehen werden. Realistische Visualisierungen von unabhängigen Gutachtern nach klaren fachlichen Kriterien gehören hierzu.
Nunmehr wurde von einem unabhängigen Fachbüro eine aktualisierte Visualisierung für den Blick Richtung Schloss und Elisabethkirche erstellt. Im Vergleich wird deutlich, dass die in der OP am 11.3.2017 veröffentlichte Darstellung ein völlig verzerrtes Bild zeichnet. Bitte überzeugen Sie sich selbst von der beiliegenden Visualisierung.

Wir werden auch weiterhin über die Planungen der Windenergieanlagen am Görzhäuser Hof die Öffentlichkeit unterrichten. Unsere in Michelbach gegebene Zusage bleibt bestehen, dass wir, wenn alle Gutachten vorliegen, eine freiwillige öffentliche Beteiligung durchführen werden. Wir nehmen die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger ernst. In der Zeit der öffentlichen Beteiligung haben alle die Möglichkeit, sich zu dem Projekt zu äußern. Hierzu werden wir über unsere Homepage www.krug-energie.de => lfd. Projekte => Görzhäuser Hof, frühzeitig informieren.

Als in der Region fest verankertes Unternehmen liegt Krug Energie die Stadt Marburg und insbesondere der Görzhäuser Hof als innovativer Industriestandort sehr am Herzen. Wir sind davon überzeugt, dass der Windpark einen positiven Beitrag zu dessen Weiterentwicklung und zukünftiger Energieversorgung leistet.

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