Zweiter Windbrief

Hier findet sie den aktuellen Windbrief in digitaler Form, den in den letzten Tagen alle vertraglich mit der Krug Energie GmbH & Co KG
bzw. mit deren Projekttochter Windenergie Niederasphe verbundenen Flächeneigentümer und Bewirtschafter persönlich zugesandt bekamen. Weiterhin werden diese auch an verschiedenen Orten in der Gemeinde Münchhausen ausgelegt.

In ihm wird u.a. über den aktuellen Genehmigungsstand und über die Naturschutzgutachten und -maßnahmen berichtet. Weiterhin wird auch ein  Infraschall-Rechenfehler des BGR thematisiert. Die Annahmen zu einer gesundheitsgefährdeten Wirkung von Infraschall von WKA beziehen sich durchweg auf diese Studie, die die Immissionen ein Vielfaches überbewertet (s. u.a. ZEIT-Artikel "Viel Lärm um nichts").

Schallimmissionen und Schattenwurf

In ihrem aktuellen Flyer vom April hat die BI Windkraft Niederasphe dankenswerterweise noch einmal die Themen Schallimmissionen und Schattenwurf aufgegriffen und hierzu Tabellen aus dem Genehmigungsbescheid vom 10.12.2020 (Az.: RPGI-43.1-53e1700/2-2018/1) abgebildet.

Im Falle der Schallimmisionen kann aus der Tabelle abgelesen werden, dass alle Grenzwerte weit unterschritten werden und um die Immissionen eines Kühlschranks im Haushalt liegen. Zur Bewertung von Infraschall kann in den Faktenchecks des Landes und auch beim Bayreuther Zentrum für Ökologie und Umweltforschung an der Universität Bayreuth, von dem umfangreiche Messungen vorgenommen, ausgewertet und eingeordnet wurden, nachgelesen werden. Dies beinhaltet auch den Nachweis der Fehlerhaftigkeit der oft zitierten Studie zu Infraschall der BGR Infraschall von WKA, die die Immissionen ein Vielfaches überbewertet (s. u.a. ZEIT-Artikel "Viel Lärm um nichts").

Bzgl. der Schlagschatten fehlt allerdings bei der BI der Hinweis, dass die tatsächlichen Immissionszeiten 30 Minuten pro Tag und 8 Stunden pro Kalenderjahr nicht überschreiten dürfen. Hierzu muss ein automatisch arbeitender Schlagschattenbegrenzer installiert und behördlich abgenommen werden. Die Tabelle des astronomisch möglichen (andauernder Sonnenschein) und meteorologisch wahrscheinlichen Schattenwurfs ist Grundlage dieser Abschaltung, mit der eine mögliche Überschreitung der Immissionszeiten verhindert wird.

 

Einsichtnahme in die Gutachten

Ab der 35. Woche, also ab dem 25.08.2020, konnten jeweils am Dienstag und Mittwoch in der  Zeit von 09.00 - 12.00 Uhr und am Donnerstag von 15.00 -18.00 Uhr in unseren Betriebsräumen in Wollmar, Dorfstraße 53, für 4 Wochen, die fertiggestellten Gutachten

•    Schallgutachten
•    Schattengutachten
•    Brandschutzgutachten
•    Löschwasserkonzept

eingesehen werden. Falls sich der Zeitraum als unzureichend erweisen würde, war eine Verlängerung vorgesehen.

Jeweils maximal 4 Personen, für je 1½ Stunden, nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung der Coronaregeln, konnten die Gutachten durchsehen und Fragen notieren. Selbstverständlich war dies auch mehrfach und unter Begleitung von Fachkundigen möglich.

Die aufgekommenen Fragen, die sich an den Projektierer richten und die Genehmigung betreffen, konnten schriftlich eingereicht werden und werden ggf. schon vorab auf den Webseiten beantwortet. Nach Beendigung der Einsichtnahme werden die Experten die Antworten im Bürgerhaus Münchhausen erläutern. Wir bitten um Verständnis, dass dort Fragen nicht behandelt werden können, die nur andere, wie bspw. der Gesetzgeber, die Genehmigungsbehörden oder Klimawissenschaftler beantworten können.

Krug Energie weist Unterstellungen zurück!

Den in einem Interview mit der Oberhessischen Presse von einem Vorstandsmitglied der Antiwindkraft-BI von Niederasphe in den Raum gestellten Verdacht, dass Mitarbeiter oder von uns Beauftragte Straftaten begangen haben, um eine Genehmigung auf ungesetzliche Weise zu erwirken, weisen wir entschieden zurück. Diese Unterstellung wurde nur sehr dürftig allgemein gehalten. Es ist aber aufgrund des hergestellten und einzig möglichen Zusammenhangs für jeden ersichtlich, wer hier an angeprangert wurde.

Diese Äußerungen grenzen daher in unseren Augen an übler Nachrede. Im Übrigen gilt dies gleichermaßen für die zuletzt erfolgte Veröffentlichung auf der Internetseite der BI, mit der zusätzlich zum Bürgermeister auch jedes einzelne ehrenamtliche Mitglied des Gemeindevorstands unverhohlen an den Pranger gestellt wurde. Auch dies erfolgte ungenügend anonymisiert für jeden in Münchhausen nachvollziehbar.

Erster Windbrief

Hier findet sie den aktuellen Windbrief in digitaler Form, den in den letzten Tagen alle vertraglich mit der Krug Energie GmbH & Co KG
bzw. mit deren Projekttochter Windenergie Niederasphe verbundenen Flächeneigentümer und Bewirtschafter persönlich zugesandt bekamen. Weiterhin werden diese auch an verschiedenen Orten in der Gemeinde Münchhausen ausgelegt.

Mit diesem Windbrief wollen wir den Bürgern möglichst sachliche Informationen vor allem über die geplanten Arten- und Naturschutzmaßnahmen an den Windradstandorten geben. Dies schließt Inhalte der Gutachten, des Genehmigungsverfahrens und den Verweis auf weiterführende Informationen ein.

Die wichtigsten Fakten zu den geplanten Arten- und Naturschutzmaßnahmen an den Windradstandorten im Windpark Niederasphe

  1. Aus Arten- und Naturschutzgründen schreibt die Obere Naturschutzbehörde Maßnahmen für die Bewirtschaftung von rund 20 ha Acker- und 10 ha Grünlandfläche der 360 ha im Poolgebiet vor.
  2. Für das Grünland wird vom Betreiber die Abschaltung der Windenergieanlagen bei der Mahd verlangt.
  3. Für die Ackerflächen wird die Bewirtschaftung mit Energie- und Blühpflanzen verlangt, die auch in den Biogasanlagen der Region verwertet können.
  4. Für 92% der Flächen gibt es weder Bewirtschaftungsauflagen noch sind sie durch die Windenergieanlagen unmittelbar betroffen.
  5. Die Eigentümer dieser vertraglich gesicherten Flächen nahe den Windradstandorten waren vor Vertragsunterzeichnung von den geplanten Maßnahmen unterrichtet.
  6. Wir haben den Eigentümer zugesichert, sie mit der Umsetzung der Maßnahmen nicht alleine zu lassen, sondern mit den Bewirtschaftern ihrer Flächen eine gute Regelung mit einer finanziell attraktiven Entschädigung ähnlich wie für HALM-Blüh- oder von ökologischen Vorrangflächen, den Greeningflächen im Interesse des Umwelt-, Klima- und Naturschutzes für die Landwirte zu vereinbaren.
  7. Hierzu haben wir auch die Fragen zu den Prämien- und Fördermittelzahlungen mit den zuständigen Behörden und mit den Landwirten besprochen, damit keine wirtschaftlichen Nachteile entstehen.
  8. Selbstverständlich arbeiten wir bei dem bei dem seit 5 Jahren geplanten, beschlossenen und im Genehmigungsverfahren befindlichen Projekt kontinuierlich weiter an dessen Umsetzung.

Naturschutz- und Wirtschaftsverbände für mehr Windkraft

Nach dem Brandbrief der Wirtschaftverbände BDEW, BDI, VKU, BWE, DGB und VDMA und dem DGB vom November fordern auch alle großen Natur- und Umweltschutzverbänden in Deutschland gemeinsam dringend den rascheren und gleichzeitig naturverträglichen Windenergieausbau. Nur wenn die Temperaturerhöhung auf 1,5 Grad Celsius begrenzt wird, halten wir die Mega-Klimakrise auf, so die Verbände. Indes haben die Wirtschaftverbände Mitte März ihre dringliche Mahnung zum raschen Ausbau der erneuerbaren Energien erneuert.

Auch Vogelschützer für Windkraft und gegen pauschale Abstandsregel

Die Verbände, die auch Vogelschützer umfasst, befürchten, dass pauschale Mindestabstandsregelungen zur Wohnbebauung dazu führen, dass Windenergieanlagen vermehrt in bisher unzerschnittenen Räumen projektiert werden und verstärkend auf Konflikte mit dem Natur- und Artenschutz wirken. Die Verbände lehnen daher die aktuellen Vorschläge der Bundesregierung strikt ab, da damit weder mehr Akzeptanz, noch ein Erreichen der Klimaziele gewährleistet ist.

Erfolg der Energiewende für Erhalt der biologischen Vielfalt entscheidend

"Klimaerhitzung und Verlust der biologischen Vielfalt sind eng miteinander verwoben. Der Erfolg der Energiewende ist dabei entscheidend für das Erreichen unserer Klimaziele, insbesondere des 1,5°C-Ziels, und damit auch wesentlich für den langfristigen Erhalt der biologischen Vielfalt", so die gemeinsame Einschätzung der Umweltorganisationen in ihrer gemeinsamen Pressemitteilung.  

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.