Hier findet sie den aktuellen Windbrief in digitaler Form, den in den letzten Tagen alle vertraglich mit der Krug Energie GmbH & Co KG
bzw. mit deren Projekttochter Windenergie Niederasphe verbundenen Flächeneigentümer und Bewirtschafter persönlich zugesandt bekamen. Weiterhin werden diese auch an verschiedenen Orten in der Gemeinde Münchhausen ausgelegt.

Mit diesem Windbrief wollen wir den Bürgern möglichst sachliche Informationen vor allem über die geplanten Arten- und Naturschutzmaßnahmen an den Windradstandorten geben. Dies schließt Inhalte der Gutachten, des Genehmigungsverfahrens und den Verweis auf weiterführende Informationen ein.

DIE WICHTIGSTEN FAKTEN ZU DEN GEPLANTEN ARTEN- UND NATURSCHUTZMASSNAHMEN AN DEN WINDRADSTANDORTEN IM WINDPARK NIEDERASPH

  1. Aus Arten- und Naturschutzgründen schreibt die Obere Naturschutzbehörde Maßnahmen für die Bewirtschaftung von rund 20 ha Acker- und 10 ha Grünlandfläche der 360 ha im Poolgebiet vor.
  2. Für das Grünland wird vom Betreiber die Abschaltung der Windenergieanlagen bei der Mahd verlangt.
  3. Für die Ackerflächen wird die Bewirtschaftung mit Energie- und Blühpflanzen verlangt, die auch in den Biogasanlagen der Region verwertet können.
  4. Für 92% der Flächen gibt es weder Bewirtschaftungsauflagen noch sind sie durch die Windenergieanlagen unmittelbar betroffen.
  5. Die Eigentümer dieser vertraglich gesicherten Flächen nahe den Windradstandorten waren vor Vertragsunterzeichnung von den geplanten Maßnahmen unterrichtet.
  6. Wir haben den Eigentümer zugesichert, sie mit der Umsetzung der Maßnahmen nicht alleine zu lassen, sondern mit den Bewirtschaftern ihrer Flächen eine gute Regelung mit einer finanziell attraktiven Entschädigung ähnlich wie für HALM-Blüh- oder von ökologischen Vorrangflächen, den Greeningflächen im Interesse des Umwelt-, Klima- und Naturschutzes für die Landwirte zu vereinbaren.
  7. Hierzu haben wir auch die Fragen zu den Prämien- und Fördermittelzahlungen mit den zuständigen Behörden und mit den Landwirten besprochen, damit keine wirtschaftlichen Nachteile entstehen.
  8. Selbstverständlich arbeiten wir bei dem bei dem seit 5 Jahren geplanten, beschlossenen und im Genehmigungsverfahren befindlichen Projekt kontinuierlich weiter an dessen Umsetzung.

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